
Zur Herstellung des Benehmens mit der Bundesbank ist eine umfassendere Erörterung und Auseinandersetzung mit deren Auffassung mit dem Ziel der Verständigung erforderlich, ohne dass bei divergierenden Meinungen am Ende eine Bindung an die Auffassung der Bundesbank besteht. Beispiele: Das Bundesministerium der Finanzen hat das Benehmen mit der Bund...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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